27.04.2020 | Astrid Wiener

Die wichtigsten „Coronaregelungen"

In Internat und Schule / während des „Präsenzunterrichtes" - gültig ab 27. April 2020 - Update 12.Mai 2020

  1. Es gelten immer und überall die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln.
  2. Interne Schüler dürfen den Campus nicht verlassen. Einzige Ausnahme ist der Gang zum „Haus am See“ für Abiturienten (Oberstufenzentrum).
  3. Tagesheimschüler dürfen lediglich ihre Unterrichtsräume bzw. die „Study Hall“ im Vortragssaal betreten.
  4. Für Internatsschüler ist die „Study Hall“ die Bibliothek plus vorgelagerte Räume.
  5. Die Unterrichtsräume sind der einzige Ort, an dem Tagesheimschüler und Internatsschüler zusammentreffen.
  6. Es besteht eine Maskenpflicht für die Schüler und Lehrer der Abschlussklassen mit dem Betreten des Schulgeländes für die Zeit des Präsenzunterrichtes.
  7. Die einzelnen Internatshäuser haben bis Ablauf einer 14-tägigen „Landheimquarantäne“ keinen Kontakt untereinander.
  8. Sport und Freizeit finden ausschließlich innerhalb der Hausgemeinschaft statt.
  9. Treffen außerhalb des Campus (auch „draußen und zu zweit“) sind untersagt.
  10. Die Mahlzeiten am Mittag werden in/um die Unterrichtsgebäude eingenommen. „Nichtprüfungsinternatsschüler“ essen im Speisesaal.

Wir bitten dringend um ein allgemein ruhiges, zurückhaltendes Verhalten und insbesondere unsere Tagesheimschüler um Wahrnehmung ihrer Verantwortung gemäß der gültigen Regelungen auch außerhalb des Schulgeländes!

Unsere am 10. Mai 2020 aktualisierten Landheim-Corona-Regelungen finden Sie hier.